AGB
Stand: 05.02.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Martin Gerlach (nachfolgend „Vermittler“ oder „wir“) und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer), die über die Webseite oder andere Fernkommunikationsmittel geschlossen werden. 1.2 Vermittlungsleistung: Gegenstand des Vertrages ist die Geschäftsbesorgung (Vermittlung) einer Führerscheinübersetzung durch die Japan Automobile Federation (JAF). Der Vermittler handelt dabei ausdrücklich im Namen und auf Rechnung des Kunden (Direkte Stellvertretung). 1.3 Vertragsstruktur: Durch die Beauftragung kommen rechtlich zwei getrennte Verhältnisse zustande: * a) Besorgungsvertrag (Kunde – Vermittler): Der Kunde beauftragt den Vermittler mit der Prüfung der Unterlagen, der Antragstellung bei der JAF, der Verauslagung der Gebühren und der Übermittlung des Ergebnisses (Druck-Code oder Dokument). * b) Werkvertrag (Kunde – JAF): Der Vertrag über die eigentliche Erstellung der Übersetzung kommt direkt zwischen dem Kunden und der Japan Automobile Federation (JAF) zustande. 1.4 Anderslautende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. 2.2 Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ (oder einer entsprechenden Formulierung) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages ab. Gleichzeitig bevollmächtigt er den Vermittler, in seinem Namen den Übersetzungsauftrag bei der JAF auszulösen. 2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermittler die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder mit der Ausführung der Dienstleistung (z. B. Prüfung der Dokumente) beginnt.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Abrechnung
3.1 Die auf der Webseite genannten Gesamtpreise setzen sich aus zwei Komponenten zusammen, die auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden: * Service-Gebühr: Das Honorar für die Tätigkeit des Vermittlers (inkl. gesetzlicher MWST, sofern anwendbar). * Auslagenersatz (JAF-Gebühr): Die amtlichen Gebühren der Japan Automobile Federation. 3.2 Durchlaufende Posten: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die JAF-Gebühren vom Vermittler lediglich im Namen des Kunden verauslagt werden (durchlaufende Posten). Diese Beträge stellen kein steuerbares Entgelt des Vermittlers dar. 3.3 Der Gesamtbetrag ist unmittelbar mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Vermittler tritt erst nach Zahlungseingang in Vorleistung gegenüber der JAF.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind und die übermittelten Dokumente (Scan des Führerscheins) gültig und gut lesbar sind. 4.2 Verzögerungen oder Ablehnungen durch die JAF, die auf unleserlichen Scans oder falschen Angaben des Kunden beruhen, gehen zu Lasten des Kunden. 4.3 Sollte die JAF den Antrag aufgrund von Umständen ablehnen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Führerschein ungültig oder unlesbar), bleibt der Anspruch des Vermittlers auf die Service-Gebühr bestehen, da die Vermittlungsleistung erbracht wurde.
5. Leistungsumfang und Lieferung
5.1 Der Vermittler schuldet die ordnungsgemäße Beauftragung der JAF und die Übermittlung des Ergebnisses an den Kunden. 5.2 Lieferung: Je nach gewählter Option erfolgt die Lieferung entweder: * Digital: Durch Übermittlung eines Druck-Codes per E-Mail, mit dem der Kunde das Dokument in Japan (z. B. in 7-Eleven Filialen) ausdrucken kann. * Physisch: Durch postalischer Zusendung der Übersetzung an die vom Kunden angegebene Adresse. 5.3 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden, da sie von der Bearbeitungszeit der JAF und Postlaufzeiten abhängen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Eigene Leistung: Der Vermittler haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der JAF und die ordnungsgemäße Weiterleitung der Daten und Zahlungen. 6.2 Fremdleistung (Übersetzung): Da die Übersetzung durch die JAF erstellt wird, übernimmt der Vermittler keine Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit oder Mängelfreiheit der Übersetzung selbst. 6.3 Reklamationen: Sollte die Übersetzung Mängel aufweisen, wird der Vermittler den Kunden bei der Reklamation gegenüber der JAF unterstützen. Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall jedoch primär gegen die JAF. 6.4 Haftungsbeschränkung: Der Vermittler haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Urlaubgenuss oder Folgekosten (z. B. Mietwagenstornierung) aufgrund von Verzögerungen der JAF oder Post ist ausgeschlossen.
7. Widerrufsrecht (für Verbraucher in der EU)
7.1 Kunden, die Verbraucher mit Wohnsitz in der EU sind, steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. 7.2 Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vermittler die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. 7.3 Da die Übersetzung bei der JAF eine kundenspezifische Anfertigung ist und die Gebühren an die JAF sofort abgeführt werden, ist ein Widerruf nach Weiterleitung des Auftrags an die JAF in der Regel ausgeschlossen bzw. mit Wertersatzpflicht für bereits erbrachte Leistungen verbunden.
8. Datenschutz
Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung und leitet diese im erforderlichen Umfang an die Japan Automobile Federation (JAF) in Japan weiter. Japan verfügt über ein angemessenes Datenschutzniveau (Angemessenheitsbeschluss der EU/Schweiz). Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Schweiz. 9.2 Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU bleiben zwingende Schutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, von dieser Rechtswahl unberührt (Günstigkeitsprinzip). 9.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich.